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Googles Kampf gegen Bad Ads: 2,7 Milliarden gelöschte Anzeigen im Jahr 2019

von Dinara Quarz-Pleuger am

Googles Kampf gegen Bad Ads: 2,7 Milliarden gelöschte Anzeigen im Jahr 2019

Zum Schutz der Nutzer gelingt es Google dank ausgefeilter Technologien immer besser, sogenannte „Bad Ads“, zu deutsch: schlechte Anzeigen, aufzudecken und zu löschen. Dies sind Anzeigen, die gegen die Richtlinien verstoßen und zum Teil auch auf betrügerische Weise versuchen, an persönliche Nutzerdaten zu kommen. Im letzten Jahr konnten laut Googles jährlichem Sicherheitsbericht 2,7 Milliarden Anzeigen gelöscht werden und in der derzeitigen Corona-Krise wurde eine eigene Task Force gebildet, die sich Anzeigen mit medizinischen Falschaussagen und unfairen Preisen widmet.

 

 

Beindruckende Zahlen: 5.000 gelöschte Anzeigen pro Minute

Scott Spencer, Vizepräsident im Product Management, Ads Privacy and Safety, nennt im Google-Blogbeitrag die immensen Zahlen: 2,7 Milliarden gelöschte Anzeigen sind ungefähr 5.000 pro Minute. Dazu gehören auch gelöschte Ads von 21 Millionen Websites und 1,2 Millionen beendete Accounts aus dem Publisher Network und 1 Million eingestellte Werbe-Accounts, die gegen die Richtlinien verstoßen haben. Das Einstellen von ganzen Accounts anstelle des Löschens einer Anzeige oder einer Seite sei laut Spencer ein effektives Tool, das bei besonderen heftigen Verstößen gegen die Richtlinien angewandt werde.

 

Rückgang von Phishing und „trick-to-click“ Ads

Ein besonderes Augenmerk der Maßnahmen lag auf den betrügerischen Kategorien Phishing und „trick-to-clicks“ Ads, die sich hinter real aussehenden Anzeigen oder Seiten tarnen und nach empfindlichen Nutzerdaten wie die Kreditkartennummer fragen. Mit Erfolg: Google konnte rund 35 Millionen Phishing Ads und 19 Millionen „trick-to-clicks“ Ads blockieren. Insgesamt gingen somit die Anzeigen aus beiden Kategorien Im Vergleich zum Jahr 2018 um 50 Prozent zurück.

 

Task Force gegen Betrug in der Corona-Krise

Doch der Kampf geht weiter: In der derzeitigen Corona-Krise ist es für Google ein wichtiges Anliegen, Werbeanzeigen zu löschen, die medizinische Produkte zu überteuerten Preisen anbieten oder schlichtweg mit falschen Aussagen Heilmittel anpreisen. Mit einer neuen Ermittlungstechnologie und einer rund-um-die-Uhr arbeitenden Task Force konnten bislang mehrere zehn Millionen Werbeanzeigen bezüglich Covid-19 blockiert und gelöscht werden. Gleichzeitig arbeitet Google an Möglichkeiten, Werbetreibenden das Teilen von relevanten Updates wie von Krankenhäusern während der Corona-Krise zu erleichtern. Hier finden Sie mehr über das was Google tut, um zu helfen im offiziellen Google Produkt-Blog (Beitrag vom 11. März 2020).

Quelle: https://www.blog.google/products/ads/stopping-bad-ads-to-protect-users/

 

Googles Werberichtlinien zusammengefasst

Wie sehen die besagten Richtlinien aus? Was gilt es für Unternehmen zu beachten, die Werbeanzeigen schalten möchten und unsicher sind, ob sie den Richtlinien entsprechen?

Googles Werberechtlinien sind unterteilt in vier folgende Bereiche:

  1. Unzulässige Inhalte

  2. Unzulässige Praktiken

  3. Eingeschränkt zulässige Inhalte

  4. Redaktionelle und technische Anforderungen.

Damit steht nicht nur die Einhaltung von Gesetzen im Vordergrund, sondern auch die Sicherheit und positive Onlineerfahrung der Nutzer. Hier erfahren Sie zudem mehr über die Philosophie von Google und die „Zehn Grundsätze“. Nicht verwunderlich ist der erste Grundsatz:

„1. Der Nutzer steht an erster Stelle, alles Weitere folgt von selbst“

Die vier Bereiche lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Zu den unzulässigen Inhalten zählen:

    • Werbung für Produktfälschungen

    • Gefährliche Produkte oder Dienstleistungen wie Drogen oder Waffen

    • Die Ermöglichung von unlauterem Verhalten wie Hackersoftware oder

    • Unangemessene Inhalte wie Diskriminierung oder Tierquälerei.

  2. Unzulässige Praktiken sind zum Beispiel:

    • der Missbrauch des Werbenetzwerks (z.B. Malware oder Seiten zur ausschließlichen Weiterleitung von Nutzern) oder  

    • Die Datenerfassung und –nutzung (z.B. Erfassen von Kreditkartendaten über einen unsicheren Server)

    • Falsche Darstellung von Inhalten (z.B. das Verschweigen oder Verschleiern von Zahlungsangaben oder -Vorgängen, fehlenden Gebühren, Zinssätzen)

  3. Zu den eingeschränkt zulässigen Inhalten zählen unter anderem Inhalte

    • nur für Erwachsene (z.B. Partnervermittlungsseiten)

    • Alkohol (z.B. Wein, Bier, Spirituosen)

    • Glücksspiele und andere Spiele

    • Gesundheit und Medizin (entsprechend den Gesetzen und Industriestandards)

    • Politische Inhalte (z.B. Werbung für politische Parteien oder Kandidaten)

    • Finanzdienstleistungen (Rechtsvorschriften, die für Länder & Regionen gelten, müssen beachtet werden)

    • Marken

    • Rechtliche Bedingungen

    • Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen (wenn bestimmte Arten von Unternehmen ein für Google unzumutbares Risiko für die Sicherheit der Nutzer und die Nutzererfahrung darstellen)

    • Eingeschränkte Anzeigenformate und -funktionen (z.B. für bestimmte Zertifizierungsanforderungen)

  4. Redaktionelle und technische Anforderungen bezeichnen die hohen fachlichen und redaktionellen Standards, denen die Anzeigen, Zielseiten und Erweiterungen genügen müssen. Diese sind:

    • Redaktionelle Anforderungen (z.B. für zu allgemeine oder vage Formulierungen wie „hier Leistungen kaufen“)  

    • Anforderungen an Nutzerziele wie das Bieten einer positiven Nutzererfahrung (z.B. Websites, auf denen der Zurück-Button fehlt oder falsche Weiterleitungen auf nicht entsprechende Zielseiten werden deaktviert)  

    • Technische Anforderungen (z.B. HTML-Standards, Sitespeed)

    • Anforderungen an Anzeigenformate wie Anforderungen an Anzeigenformate (z.B. die Einhaltung der maximalen Zeichenanzahl für den Anzeigentitel oder Anzeigentext; Anforderungen hinsichtlich der Bildgröße, der maximal zulässigen Dateigröße und der Videolänge)

Quelle: https://support.google.com/adspolicy/answer/6008942?hl=de

Fazit: Dank neuer Technologien wie auch mit Integration von KI (Künstlicher Intelligenz) gelingt es Google immer besser, gegen betrügerische Werbeanzeigen anzugehen, auch in Krisenzeiten. Unternehmen sollten über die Richtlinien Bescheid wissen, um Googles Anforderungen zu entsprechen. Damit sicher gestellt wird, das Unternehmen jeder Größenskala weltweit auf Google sowie im Werbenetzwerk von Google für diverse & vielschichtige Produkte, Dienstleistungen, Apps und Websites werben können. Das Ziel potenzielle und bestehende Kunden und Zielkundengruppen zu erreichen, soll dabei im Fokus stehen.


Weitere Tipps zu Google Ads, den Anzeigenrichtlinien und wie Sie nicht nur Anzeigen gemäß der Qualitätsrichtlinien schreiben, sondern die Leser mit pfiffig gewählten Call-to-Actions mitreißen, Benefits in den Anzeigentexten integrieren, auf Ihre Zielgruppen abgestimmte Wordings benutzen, zur richtigen Zeit schalten, USP in Anzeigenerweiterungen hervorheben und dabei den Google Ads Qualitätsfaktor erhöhen, finden Sie in unseren folgenden Blogbeiträgen:

6 erstklassige Experten-Tipps für Google Ads Anzeigentexte für B2B-Unternehmen

9 aktuelle Tipps für die Optimierung Ihrer Google Ads Kampagen in Zeiten von Corona